Basics for Beginners
Der kleine Katastrophenratgeber. Für alle, die endlich auf eigenen Füßen stehen
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Produktinformationen zu „Basics for Beginners “
Klappentext zu „Basics for Beginners “
Erwachsen wird man, wenn man von zu Hause auszieht. Fast nichts ist so einschneidend wie dieses Ereignis. Da ist plötzlich niemand mehr, der einem den Pulli wäscht, ohne dass er einläuft; niemand, der rechtzeitig Toilettenpapier kauft; niemand, der noch ein Stück trockenes Brot bereithält - geschweige denn die Wurst. Plötzlich muss man sich um alles selbst kümmern: eine Einzugsermächtigung widerrufen, Wäsche entfärben, die Steuererklärung ausfüllen, einen Bienenstich behandeln, den Anschluss bei der Telekom beantragen, die richtige Bank finden oder Handwerker bestellen. Plötzlich muss man Hausfrau, Manager und Steuerberater in einem sein. Welcher junge Mensch kann das schon auf Anhieb? Lorenz Schröter erklärt humorvoll, praktisch, kurz und bündig die wichtigsten und grundlegendsten Dinge, die man braucht, wenn man auf eigenen Füßen stehen will.
Lese-Probe zu „Basics for Beginners “
Wie finde ich eine Wohnung?Wohnungsanzeigen stehen in der Wochenendausgabe der Tageszeitung. In Stadtmagazinen werden Mitbewohner für Wohngemeinschaften gesucht.
Mitwohnzentralen - man findet sie in den Gelben Seiten - bieten die Möglichkeit, eine Zeit lang in einer möblierten Wohnung zu leben. Wer in eine andere Stadt zieht, kann dort fürs Erste unterkommen und sich dann in Ruhe eine richtige Wohnung suchen. In der Regel wird vom Vermieter solcher übergangsweise untervermieteten Wohnungen eine Kaution verlangt, oft müssen Katzen oder Pflanzen versorgt werden, manchmal hat man es mit strikten Nichtrauchern und überängstlichen Sammlern kostbarer Ming-Vasen zu tun.
Das größte Problem bei dieser Art der kurzfristigen Untermiete ist allerdings das Telefon. Wegen der berechtigten Sorge der Vermieter, auf einer unbezahlten Telefonrechnung sitzen zu bleiben, wird es meist kurzerhand abgestellt. Dann ist ein Handy unverzichtbar, damit man bei der weiteren Wohnungssuche telefonisch erreichbar ist.
Hilfreich ist es, eine eigene Anzeige aufzugeben. Viele Privatvermieter lesen lieber die Wohnungsgesuche, weil dann bei ihnen nicht dauernd das Telefon klingelt. Außerdem können Vermieter so eine Vorauswahl treffen. Wenn Sie eine Anzeige formulieren, sollten Sie auch so genannte Nachteile erwähnen: "Ich bin Künstler, allein erziehend und obendrein Student." Das schreckt zwar 90 Prozent aller Vermieter ab, aber bei den restlichen 10 Prozent hat man gerade deshalb gute Chancen. Unbeliebt sind jedoch Juristen (Streithansel), Lehrer (Kindheitstrauma) und Trompeter (Ruhestörer). Beliebt sind Handwerker - die reparieren alles selbst.
Einige Mieter suchen per Anzeige einen Nachmieter, weil sie kurzfristig ausziehen wollen. Dabei ist keine Maklerprovision fällig. Wichtig ist, sich mit dem Vormieter und dem Vermieter über die Renovierungskosten zu einigen. Grundsätzlich sollte gelten, dass man die Wohnung beim Auszug in dem Zustand übergibt, den man vorgefunden hat.
Viele
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Vormieter verlangen Ablöse für Ein- und Umbauten. Beim Auszug bekommt man das Geld in der Regel nicht zurück, es sei denn, man verlangt selbst eine Ablösesumme für den inzwischen völlig verdreckten Teppichboden.
So manche Freundschaft geht drauf, wenn man Nachmieter von Freunden ist. Man zahlt Ablöse und darf beim Auszug renovieren, was die Freunde vorher kaputtgemacht haben.
Bei der Wohnungsbesichtigung sollte man auf die Umgebung achten. Wie laut ist es? Wie sieht es mit Parkplätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften aus? Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber, um zu sehen, ob es hell genug ist. Achten Sie darauf, wo die Südseite liegt. Gibt es Stauraum, einen Keller, wo können die Fahrräder abgestellt werden? Sind die Fenster isoliert? Sind Bad und Küche groß genug? Passt der Schreibtisch unter die Fensterbank?
Messen Sie die angegebene Wohnfläche nach. Garage und Keller zählen nicht zum Wohnraum. Ein Balkon darf nur zu 25 Prozent, bei Sozialwohnungen zu 50 Prozent als Wohnfläche angerechnet werden. Teile des Zimmers, die unter zwei Meter Höhe liegen (z. B. Dachschrägen), gelten nur als halbe Wohnfläche. Für Einbauschränke oder übergroße Türdurchgänge gibt es Sonderregelungen.
Schreiben Sie eventuelle Mängel auf, wie Wasserflecken an der Decke, fehlende Türklinken und tropfende Hähne, und lassen Sie diese vom Vermieter in einem Übergabeprotokoll abzeichnen. Oder fotografieren Sie Mängel. Klären Sie, ob das noch vor Einzug renoviert wird. Bekommen Sie Mietnachlass, wenn Sie es selbst reparieren? Beim Einzug sollten keine Fragen mehr offen sein. Wurden die Mängel nicht behoben, schreiben Sie eine Mängelliste, die zusätzlich ein Zeuge abzeichnet; das kann jeder Freund machen. Verlangen Sie die Renovierung nachträglich. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, und im Mietvertrag steht, dass Sie die Wohnung komplett renoviert übernommen haben, obwohl es nicht so war, bekommen Sie mit einer solchen Mängelliste trotzdem vor Gericht Recht.
Setzen Sie bei der Wohnungsbesichtigung einen freundlichen, neutralen Gesichtsausdruck auf - weder zu begeistert noch zu misstrauisch. Vermieter verlangen manchmal eine Bankauskunft oder eine Verdienstbescheinigung. Die brauchen Sie aber erst bei der Vertragsunterzeichnung. Miete zahlen
Wohnungskosten setzen sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: die Grundmiete und die Nebenkosten. Steht in der Anzeige Kaltmiete, bedeutet das Miete inklusive Nebenkosten wie Müllabfuhr, Grundstücksteuer, Hausmeisterei, Winterdienst, in manchen Fällen auch Wasserverbrauch. Warmmiete heißt, dass Heizung und Warmwasser pauschal im monatlichen Mietpreis enthalten sind. Für die verbrauchsbezogenen Nebenkosten, neben Heizung/Warmwasser manchmal auch das Kaltwasser, gibt es eine Jahresendabrechnung.
Solange Wohnungsmängel vorliegen, können Sie die Miete kürzen. Die Höhe hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Aufzug kaputt, Wasserrohrbruch, Heizungsausfall - für all das kann man die Miete mindern. Einige Präzedenzfälle: Zwischen 20 und 25 Prozent weniger, wenn Sie wegen monatelanger Bauarbeiten die Fenster nicht öffnen können und keine normale Unterhaltung mehr möglich ist. Ist die Wohnung in dieser Zeit verdunkelt und Sie können den Balkon nicht mehr nutzen, sind 15 Prozent Abschlag angemessen. Bevor Sie die Miete kürzen, holen Sie sich eine Rechtsberatung.
Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatskaltmieten betragen. Es gibt Hauseigentümer und Vermieter, die für ihre eigene Wohnung Maklergebühr verlangen. Das ist illegal. Diesem fiesen Trick kommt man dadurch auf die Spur, dass Vermieter und angeblicher Makler dieselbe Adresse oder Telefonnummer besitzen.
Als Kaution darf der Vermieter nie mehr als drei Monatsmieten - ohne Nebenkostenvorauszahlung - fordern. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen.
Im Schreibwarenladen und im Internet gibt es Standard-Mietverträge. Das ist gut, denn da inzwischen alle Verträge und Formulare fast nur aus Kleingedrucktem bestehen, muss man sich bei Vertragsabschluss lediglich alle Abweichungen von diesem Standard und die Anlagen gut durchlesen.
Bestimmte Klauseln und Formulierungen sind unwirksam, auch wenn sie vertraglich vereinbart worden sind. Die meisten Mietverträge sind unbefristet, ein Vertragsende ist nicht vorgesehen. Mieter, die nach dem 1. 9. 2001 einen Mietvertrag abgeschlossen haben, können jederzeit zum nächsten Quartal kündigen. Vermieter sind bei einer Kündigung an bestimmte Fristen gebunden: drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren und neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren.
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt allerdings nur für Wohnraummieter, nicht für gewerbliche Mietverhältnisse.
Es gibt für den Vermieter zwei Möglichkeiten, eine Mieterhöhung zu begründen. Dabei ist immer die für den Mieter günstigere anzuwenden. Die erste Regel lautet: Um mehr als 20 Prozent in drei Jahren darf die Kaltmiete bei normalen Wohnungen - im Gegensatz zu Sozialwohnungen - nicht steigen. Regel Nummer zwei besagt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete, gewöhnlich vom Mietspiegel ermittelt, nicht überschritten werden darf. Der Vermieter muss also die Erhöhung entweder mit dem Mietspiegel begründen oder durch ein Sachverständigengutachten und angeführte Vergleichswohnungen, für die bereits so viel Miete zu zahlen ist, wie er mit seiner Erhöhung fordert. Für Sozialwohnungen gelten andere Regeln.
Reparaturen zahlt der Hausbesitzer. Steht es anders im Mietvertrag, ist das rechtlich nicht zulässig und Sie können es fröhlich ignorieren. Eine Ausnahme ist die Kleinreparaturklausel. Der Vermieter kann maximal 75 Euro pro Reparatur, aber nie mehr als 150 Euro im Jahr vom Mieter für kleinere Handwerkerarbeiten verlangen. Der Einzug
In Kleinanzeigen werden Umzugskartons oft an Selbstabholer verschenkt. Beim Umzug die Kartons höchstens halb voll mit Büchern und Aktenordnern packen und mit Kleidung auffüllen, sonst sind sie viel zu schwer.
Deponieren Sie beim Einzug einen Ersatzschlüssel beim Nachbarn oder bei Freunden.
Die erste Nacht in der neuen Wohnung ist ein kleines Abenteuer. Geheimnisvolle Geräusche geistern durch die Räume: das Knacken des Stromzählers, das ferne Gurgeln von Wasserrohren, das Anspringen der Heizung. Wenn man nachts aufsteht, ist plötzlich kein Licht in Reichweite. "Hätte ich doch nur eine Taschenlampe mitgebracht!" Der Gedanke kommt einem spätestens, wenn man sich beim blinden Herumtappen den Fuß anstößt. Und dann die peinliche Erkenntnis: Klopapier kauft sich nicht von selbst ein!
In jeden Haushalt gehören außer einer Taschenlampe eine Leiter, ein Satz Schraubenzieher in verschiedenen Größen mit und ohne Kreuzschlitz, ein Phasenprüfer, ein paar Glühbirnen, Hammer, Kneifzange und Flachzange, ein Metermaß, Sicherungen und mindestens ein Verlängerungskabel.
Notieren Sie beim Einzug in die Wohnung den Stand von Strom- bzw. Wasserzähler.
Legen Sie sich eine Schublade oder einen Aktenordner zu, wo Sie sämtliche Gebrauchsanweisungen und Garantiebestätigungen aufheben.
An seinem neuen Wohnort muss man sich innerhalb von vier Wochen anmelden, sonst ist ein Bußgeld fällig. Nach dem Umzug sollten Sie der Meldebehörde also nicht auf die Nase binden, dass Sie schon sechs Wochen da wohnen.
Die Meldebehörde hat oft den Namen Einwohnermeldeamt, manchmal ist sie bei der Polizei untergebracht, manchmal heißt sie Kreisverwaltungsreferat, und in kleineren Kommunen findet man sie auch im Rathaus. Dort kann man übrigens immer nachfragen, wo man sich anmelden muss.
Bei der Meldebehörde bekommen Sie auch Ihren Pass, Personalausweis und meist auch die Lohnsteuerkarte. Zieht man in eine andere Stadt, muss man sich in seinem Heimatort abmelden! Sie können auch einen Zweitwohnsitz anmelden; wichtig ist, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Dort müssen Sie dann auch die Steuern zahlen.
Besitzen Sie Radio und/oder Fernseher, müssen Sie die Geräte bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) anmelden. Formulare gibt es bei allen Banken und Sparkassen. Auszubildende und Studenten können sich von den Gebühren befreien lassen.
Das Telefon schließt die Telekom an bzw. eines ihrer Subunternehmen. Rufen Sie unter 0800-3301000 an. Ist in der Wohnung bereits ein Anschluss vorhanden und wissen Sie die alte Telefonnummer, dauert es etwa drei Tage. Kennen Sie die Nummer nicht, vielleicht eine Woche. Kündigen
Vermieter benötigen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, um Sie aus der Wohnung rauszubekommen. Zum Beispiel Eigenbedarf, wenn der Vermieter selbst oder einer seiner Familienangehörigen einziehen will. Oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, wenn der Vermieter erhebliche Nachteile erleidet, weil Sie weiter in der Wohnung leben. Diese Regel gilt nicht für Mietverträge aus der DDR-Zeit.
Der Mieter kann jedoch einer an sich berechtigten Kündigung durch den Vermieter widersprechen, wenn die Kündigung für ihn eine Härte darstellen würde. Das ist etwa der Fall bei fehlendem Ersatzwohnraum, hohem Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, schwerer Erkrankung, Schwangerschaft, Schwierigkeiten der Kinder beim Schulwechsel, bevorstehendem Examen, geringem Einkommen oder langer Mietdauer.
Den Widerspruch gegen die Kündigung müssen Sie schriftlich erklären und eigenhändig unterschreiben. Das Widerspruchsschreiben muss der Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist in Händen halten.
Auch wenn Sie die Miete nicht zahlen, kann der Vermieter Sie nur schwer hinauswerfen. Zahlen Sie einfach die dritte Miete, bleiben aber zwei schuldig, und schon gerät der Rausschmiss ins Stocken. Nicht ganz zu Unrecht heißt es, eine Ehe sei leichter zu scheiden, als einen Mieter aus der Wohnung rauszubekommen.
Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, so hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie können so lange mit Ihrer Entscheidung warten, bis sich für die Wohnung ein anderer Kaufinteressent gefunden hat. Erst wenn ein detaillierter, notarieller Kaufvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Kaufinteressenten vorgelegt wird, in dem natürlich auch der konkrete Kaufpreis steht, muss sich der Mieter der umgewandelten Eigentumswohnung entscheiden, ob er kaufen will. Und zwar zu den Bedingungen, die im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben sind.
Wird ein ganzes Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt, ist eine Eigenbedarfskündigung mindestens drei Jahre ausgeschlossen. In manchen Bundesländern beträgt die Frist sogar fünf oder zehn Jahre.
Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist. Sie umfasst: Tapezieren von Wänden und Decken, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, Streichen der Türen innerhalb der Wohnung, Streichen der Fenster und der Wohnungstür von innen.
Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die Sie generell nach einem Auszug verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren. Sie müssen auch keine Parkettböden abschleifen oder versiegeln lassen und keinen neuen Teppichboden verlegen. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass Sie das Loch in der Wand zumauern, die komischen Korkplättchen auf dem Fußboden entfernen oder Ihr Deckengemälde badender Nymphen überstreichen. Rechtens sind Vereinbarungen, dass der Mieter Küche, Bäder und Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre renovieren muss.
Führt der Vermieter Modernisierungen am Haus oder in den Wohnungen durch, darf er bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Modernisierungen haben mit Instandsetzungen nichts zu tun. Zur Durchführung der Instandsetzungen ist der Vermieter verpflichtet, dafür kann er keine Mieterhöhung verlangen.
Alle Modernisierungsmaßnahmen müssen drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten schriftlich angekündigt, voraussichtlicher Umfang und Dauer beschrieben werden sowie welche Mieterhöhung zu erwarten ist. Sie können dann prüfen, ob Sie die geplanten Arbeiten dulden müssen oder nicht. So können Sie sich weigern, ein neues Bad einbauen zu lassen, wenn Sie Ihre Nasszelle bereits auf eigene Kosten modernisiert haben. Oder wenn die Miete nach der geplanten Modernisierung für Sie unbezahlbar wird. Solange keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorliegt, brauchen Mieter keine Handwerker in die Wohnung lassen. www.mieterverein.de
Tipps und Tricks
Der alte Brauch, sich beim Einzug seinen neuen Nachbarn vorzustellen, hat durchaus Vorteile. Dann kann man sich mal ein Ei oder ein wenig Zucker borgen, und die lieben Nachbarn beschweren sich auch nicht so schnell, wenn die Musik etwas lauter ist. Grüßen im Treppenaufgang und Smalltalk am Briefkasten wirken sich ebenfalls gut auf das Nachbarschaftsklima aus.
Beim ersten Elternbesuch in der eigenen Wohnung kann sich das weitere Verhältnis entscheidend ändern. Lassen Sie eine martialisch wirkende Rohrzange herumliegen, das beeindruckt den Vater maßlos. Putzen Sie die Badewanne, das erstickt jegliche mütterliche Kritik im Keim. Offenbaren Sie Lücken im Haushalt, aber lassen Sie sich nur lebenswichtige Sachen schenken: Staubsauger, Bügeleisen oder einen Mixer. Auf keinen Fall Fondue-Sets, Römertopf oder eine Etagere, außer Sie wollen diese Ungetüme tatsächlich benutzen.
Neu in der Stadt? Kaufen Sie sich eine Stadtzeitung, und lesen Sie die Klatschspalte. Die Clubs, die da erwähnt werden, aber nicht in der Adressenliste stehen, sind die angesagtesten der Stadt. Taxifahrer wissen meist am besten, wie man dorthin kommt. Diese Regel gilt weltweit. Museumscafés, das Arbeitsamt für Studenten und die Fußballwiese im Park sind ebenfalls gute Anlaufmöglichkeiten für neue Bekanntschaften.
Beim Sperrmüll und den Recyclinghöfen der Stadtreinigung oder in Zeitungen für kostenlose Kleinanzeigen findet man die billigsten Einrichtungsgegenstände.
Kühlschränke sind die größten Stromfresser im Haushalt. Achten Sie deshalb auf sparsamen Verbrauch. Stellen Sie das Gerät in einem gut belüfteten Raum auf, nicht aber neben einer Wärmequelle, etwa dem Herd, und schützen Sie es vor direkter Sonnenbestrahlung.
Energiesparlampen lohnen sich auf jeden Fall. Um die teuren Glühbirnen in alten Lampen zu schonen, sollten Sie das Licht nicht andauernd brennen lassen.
Standby-Schaltungen grundsätzlich ausschalten. Beim Kochen und Backen Nachwärme von Ofen und Herdplatten nutzen.
In Winternächten die Heizung auf 16 bis 18 Grad zurückstellen. Das spart nicht nur Energie, sondern ist auch gesünder. Wer friert, sollte eine zweite Decke überwerfen. Morgens fünf Minuten Schocklüften und erst dann auf heimelige 22 Grad aufwärmen.
Copyright © in der Verlagsgruppe Random House
So manche Freundschaft geht drauf, wenn man Nachmieter von Freunden ist. Man zahlt Ablöse und darf beim Auszug renovieren, was die Freunde vorher kaputtgemacht haben.
Bei der Wohnungsbesichtigung sollte man auf die Umgebung achten. Wie laut ist es? Wie sieht es mit Parkplätzen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften aus? Besichtigen Sie die Wohnung tagsüber, um zu sehen, ob es hell genug ist. Achten Sie darauf, wo die Südseite liegt. Gibt es Stauraum, einen Keller, wo können die Fahrräder abgestellt werden? Sind die Fenster isoliert? Sind Bad und Küche groß genug? Passt der Schreibtisch unter die Fensterbank?
Messen Sie die angegebene Wohnfläche nach. Garage und Keller zählen nicht zum Wohnraum. Ein Balkon darf nur zu 25 Prozent, bei Sozialwohnungen zu 50 Prozent als Wohnfläche angerechnet werden. Teile des Zimmers, die unter zwei Meter Höhe liegen (z. B. Dachschrägen), gelten nur als halbe Wohnfläche. Für Einbauschränke oder übergroße Türdurchgänge gibt es Sonderregelungen.
Schreiben Sie eventuelle Mängel auf, wie Wasserflecken an der Decke, fehlende Türklinken und tropfende Hähne, und lassen Sie diese vom Vermieter in einem Übergabeprotokoll abzeichnen. Oder fotografieren Sie Mängel. Klären Sie, ob das noch vor Einzug renoviert wird. Bekommen Sie Mietnachlass, wenn Sie es selbst reparieren? Beim Einzug sollten keine Fragen mehr offen sein. Wurden die Mängel nicht behoben, schreiben Sie eine Mängelliste, die zusätzlich ein Zeuge abzeichnet; das kann jeder Freund machen. Verlangen Sie die Renovierung nachträglich. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, und im Mietvertrag steht, dass Sie die Wohnung komplett renoviert übernommen haben, obwohl es nicht so war, bekommen Sie mit einer solchen Mängelliste trotzdem vor Gericht Recht.
Setzen Sie bei der Wohnungsbesichtigung einen freundlichen, neutralen Gesichtsausdruck auf - weder zu begeistert noch zu misstrauisch. Vermieter verlangen manchmal eine Bankauskunft oder eine Verdienstbescheinigung. Die brauchen Sie aber erst bei der Vertragsunterzeichnung. Miete zahlen
Wohnungskosten setzen sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: die Grundmiete und die Nebenkosten. Steht in der Anzeige Kaltmiete, bedeutet das Miete inklusive Nebenkosten wie Müllabfuhr, Grundstücksteuer, Hausmeisterei, Winterdienst, in manchen Fällen auch Wasserverbrauch. Warmmiete heißt, dass Heizung und Warmwasser pauschal im monatlichen Mietpreis enthalten sind. Für die verbrauchsbezogenen Nebenkosten, neben Heizung/Warmwasser manchmal auch das Kaltwasser, gibt es eine Jahresendabrechnung.
Solange Wohnungsmängel vorliegen, können Sie die Miete kürzen. Die Höhe hängt vom Grad der Beeinträchtigung ab. Aufzug kaputt, Wasserrohrbruch, Heizungsausfall - für all das kann man die Miete mindern. Einige Präzedenzfälle: Zwischen 20 und 25 Prozent weniger, wenn Sie wegen monatelanger Bauarbeiten die Fenster nicht öffnen können und keine normale Unterhaltung mehr möglich ist. Ist die Wohnung in dieser Zeit verdunkelt und Sie können den Balkon nicht mehr nutzen, sind 15 Prozent Abschlag angemessen. Bevor Sie die Miete kürzen, holen Sie sich eine Rechtsberatung.
Die Maklerprovision darf höchstens zwei Monatskaltmieten betragen. Es gibt Hauseigentümer und Vermieter, die für ihre eigene Wohnung Maklergebühr verlangen. Das ist illegal. Diesem fiesen Trick kommt man dadurch auf die Spur, dass Vermieter und angeblicher Makler dieselbe Adresse oder Telefonnummer besitzen.
Als Kaution darf der Vermieter nie mehr als drei Monatsmieten - ohne Nebenkostenvorauszahlung - fordern. Der Mieter darf sie in drei Monatsraten zahlen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Vermieter, wenn er keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter hat, den Kautionsbetrag mit den zwischenzeitlich angefallenen Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen.
Im Schreibwarenladen und im Internet gibt es Standard-Mietverträge. Das ist gut, denn da inzwischen alle Verträge und Formulare fast nur aus Kleingedrucktem bestehen, muss man sich bei Vertragsabschluss lediglich alle Abweichungen von diesem Standard und die Anlagen gut durchlesen.
Bestimmte Klauseln und Formulierungen sind unwirksam, auch wenn sie vertraglich vereinbart worden sind. Die meisten Mietverträge sind unbefristet, ein Vertragsende ist nicht vorgesehen. Mieter, die nach dem 1. 9. 2001 einen Mietvertrag abgeschlossen haben, können jederzeit zum nächsten Quartal kündigen. Vermieter sind bei einer Kündigung an bestimmte Fristen gebunden: drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren, sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren und neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren.
Der gesetzliche Kündigungsschutz gilt allerdings nur für Wohnraummieter, nicht für gewerbliche Mietverhältnisse.
Es gibt für den Vermieter zwei Möglichkeiten, eine Mieterhöhung zu begründen. Dabei ist immer die für den Mieter günstigere anzuwenden. Die erste Regel lautet: Um mehr als 20 Prozent in drei Jahren darf die Kaltmiete bei normalen Wohnungen - im Gegensatz zu Sozialwohnungen - nicht steigen. Regel Nummer zwei besagt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete, gewöhnlich vom Mietspiegel ermittelt, nicht überschritten werden darf. Der Vermieter muss also die Erhöhung entweder mit dem Mietspiegel begründen oder durch ein Sachverständigengutachten und angeführte Vergleichswohnungen, für die bereits so viel Miete zu zahlen ist, wie er mit seiner Erhöhung fordert. Für Sozialwohnungen gelten andere Regeln.
Reparaturen zahlt der Hausbesitzer. Steht es anders im Mietvertrag, ist das rechtlich nicht zulässig und Sie können es fröhlich ignorieren. Eine Ausnahme ist die Kleinreparaturklausel. Der Vermieter kann maximal 75 Euro pro Reparatur, aber nie mehr als 150 Euro im Jahr vom Mieter für kleinere Handwerkerarbeiten verlangen. Der Einzug
In Kleinanzeigen werden Umzugskartons oft an Selbstabholer verschenkt. Beim Umzug die Kartons höchstens halb voll mit Büchern und Aktenordnern packen und mit Kleidung auffüllen, sonst sind sie viel zu schwer.
Deponieren Sie beim Einzug einen Ersatzschlüssel beim Nachbarn oder bei Freunden.
Die erste Nacht in der neuen Wohnung ist ein kleines Abenteuer. Geheimnisvolle Geräusche geistern durch die Räume: das Knacken des Stromzählers, das ferne Gurgeln von Wasserrohren, das Anspringen der Heizung. Wenn man nachts aufsteht, ist plötzlich kein Licht in Reichweite. "Hätte ich doch nur eine Taschenlampe mitgebracht!" Der Gedanke kommt einem spätestens, wenn man sich beim blinden Herumtappen den Fuß anstößt. Und dann die peinliche Erkenntnis: Klopapier kauft sich nicht von selbst ein!
In jeden Haushalt gehören außer einer Taschenlampe eine Leiter, ein Satz Schraubenzieher in verschiedenen Größen mit und ohne Kreuzschlitz, ein Phasenprüfer, ein paar Glühbirnen, Hammer, Kneifzange und Flachzange, ein Metermaß, Sicherungen und mindestens ein Verlängerungskabel.
Notieren Sie beim Einzug in die Wohnung den Stand von Strom- bzw. Wasserzähler.
Legen Sie sich eine Schublade oder einen Aktenordner zu, wo Sie sämtliche Gebrauchsanweisungen und Garantiebestätigungen aufheben.
An seinem neuen Wohnort muss man sich innerhalb von vier Wochen anmelden, sonst ist ein Bußgeld fällig. Nach dem Umzug sollten Sie der Meldebehörde also nicht auf die Nase binden, dass Sie schon sechs Wochen da wohnen.
Die Meldebehörde hat oft den Namen Einwohnermeldeamt, manchmal ist sie bei der Polizei untergebracht, manchmal heißt sie Kreisverwaltungsreferat, und in kleineren Kommunen findet man sie auch im Rathaus. Dort kann man übrigens immer nachfragen, wo man sich anmelden muss.
Bei der Meldebehörde bekommen Sie auch Ihren Pass, Personalausweis und meist auch die Lohnsteuerkarte. Zieht man in eine andere Stadt, muss man sich in seinem Heimatort abmelden! Sie können auch einen Zweitwohnsitz anmelden; wichtig ist, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben. Dort müssen Sie dann auch die Steuern zahlen.
Besitzen Sie Radio und/oder Fernseher, müssen Sie die Geräte bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) anmelden. Formulare gibt es bei allen Banken und Sparkassen. Auszubildende und Studenten können sich von den Gebühren befreien lassen.
Das Telefon schließt die Telekom an bzw. eines ihrer Subunternehmen. Rufen Sie unter 0800-3301000 an. Ist in der Wohnung bereits ein Anschluss vorhanden und wissen Sie die alte Telefonnummer, dauert es etwa drei Tage. Kennen Sie die Nummer nicht, vielleicht eine Woche. Kündigen
Vermieter benötigen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, um Sie aus der Wohnung rauszubekommen. Zum Beispiel Eigenbedarf, wenn der Vermieter selbst oder einer seiner Familienangehörigen einziehen will. Oder Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung, wenn der Vermieter erhebliche Nachteile erleidet, weil Sie weiter in der Wohnung leben. Diese Regel gilt nicht für Mietverträge aus der DDR-Zeit.
Der Mieter kann jedoch einer an sich berechtigten Kündigung durch den Vermieter widersprechen, wenn die Kündigung für ihn eine Härte darstellen würde. Das ist etwa der Fall bei fehlendem Ersatzwohnraum, hohem Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, schwerer Erkrankung, Schwangerschaft, Schwierigkeiten der Kinder beim Schulwechsel, bevorstehendem Examen, geringem Einkommen oder langer Mietdauer.
Den Widerspruch gegen die Kündigung müssen Sie schriftlich erklären und eigenhändig unterschreiben. Das Widerspruchsschreiben muss der Vermieter spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist in Händen halten.
Auch wenn Sie die Miete nicht zahlen, kann der Vermieter Sie nur schwer hinauswerfen. Zahlen Sie einfach die dritte Miete, bleiben aber zwei schuldig, und schon gerät der Rausschmiss ins Stocken. Nicht ganz zu Unrecht heißt es, eine Ehe sei leichter zu scheiden, als einen Mieter aus der Wohnung rauszubekommen.
Will der Vermieter die Wohnung verkaufen, so hat der Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie können so lange mit Ihrer Entscheidung warten, bis sich für die Wohnung ein anderer Kaufinteressent gefunden hat. Erst wenn ein detaillierter, notarieller Kaufvertrag zwischen dem Wohnungseigentümer und dem Kaufinteressenten vorgelegt wird, in dem natürlich auch der konkrete Kaufpreis steht, muss sich der Mieter der umgewandelten Eigentumswohnung entscheiden, ob er kaufen will. Und zwar zu den Bedingungen, die im notariellen Kaufvertrag niedergeschrieben sind.
Wird ein ganzes Haus in Eigentumswohnungen umgewandelt, ist eine Eigenbedarfskündigung mindestens drei Jahre ausgeschlossen. In manchen Bundesländern beträgt die Frist sogar fünf oder zehn Jahre.
Automatisch muss kein Mieter bei Auszug die Wohnung renovieren. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist. Sie umfasst: Tapezieren von Wänden und Decken, Anstreichen oder Kalken von Wänden und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, Streichen der Türen innerhalb der Wohnung, Streichen der Fenster und der Wohnungstür von innen.
Unwirksam sind Schönheitsreparaturklauseln, die Sie generell nach einem Auszug verpflichten, unabhängig von der Wohndauer zu renovieren. Sie müssen auch keine Parkettböden abschleifen oder versiegeln lassen und keinen neuen Teppichboden verlegen. Der Vermieter kann jedoch verlangen, dass Sie das Loch in der Wand zumauern, die komischen Korkplättchen auf dem Fußboden entfernen oder Ihr Deckengemälde badender Nymphen überstreichen. Rechtens sind Vereinbarungen, dass der Mieter Küche, Bäder und Duschen alle drei Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre und andere Nebenräume alle sieben Jahre renovieren muss.
Führt der Vermieter Modernisierungen am Haus oder in den Wohnungen durch, darf er bis zu 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Modernisierungen haben mit Instandsetzungen nichts zu tun. Zur Durchführung der Instandsetzungen ist der Vermieter verpflichtet, dafür kann er keine Mieterhöhung verlangen.
Alle Modernisierungsmaßnahmen müssen drei Monate vor Beginn der geplanten Arbeiten schriftlich angekündigt, voraussichtlicher Umfang und Dauer beschrieben werden sowie welche Mieterhöhung zu erwarten ist. Sie können dann prüfen, ob Sie die geplanten Arbeiten dulden müssen oder nicht. So können Sie sich weigern, ein neues Bad einbauen zu lassen, wenn Sie Ihre Nasszelle bereits auf eigene Kosten modernisiert haben. Oder wenn die Miete nach der geplanten Modernisierung für Sie unbezahlbar wird. Solange keine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung vorliegt, brauchen Mieter keine Handwerker in die Wohnung lassen. www.mieterverein.de
Tipps und Tricks
Der alte Brauch, sich beim Einzug seinen neuen Nachbarn vorzustellen, hat durchaus Vorteile. Dann kann man sich mal ein Ei oder ein wenig Zucker borgen, und die lieben Nachbarn beschweren sich auch nicht so schnell, wenn die Musik etwas lauter ist. Grüßen im Treppenaufgang und Smalltalk am Briefkasten wirken sich ebenfalls gut auf das Nachbarschaftsklima aus.
Beim ersten Elternbesuch in der eigenen Wohnung kann sich das weitere Verhältnis entscheidend ändern. Lassen Sie eine martialisch wirkende Rohrzange herumliegen, das beeindruckt den Vater maßlos. Putzen Sie die Badewanne, das erstickt jegliche mütterliche Kritik im Keim. Offenbaren Sie Lücken im Haushalt, aber lassen Sie sich nur lebenswichtige Sachen schenken: Staubsauger, Bügeleisen oder einen Mixer. Auf keinen Fall Fondue-Sets, Römertopf oder eine Etagere, außer Sie wollen diese Ungetüme tatsächlich benutzen.
Neu in der Stadt? Kaufen Sie sich eine Stadtzeitung, und lesen Sie die Klatschspalte. Die Clubs, die da erwähnt werden, aber nicht in der Adressenliste stehen, sind die angesagtesten der Stadt. Taxifahrer wissen meist am besten, wie man dorthin kommt. Diese Regel gilt weltweit. Museumscafés, das Arbeitsamt für Studenten und die Fußballwiese im Park sind ebenfalls gute Anlaufmöglichkeiten für neue Bekanntschaften.
Beim Sperrmüll und den Recyclinghöfen der Stadtreinigung oder in Zeitungen für kostenlose Kleinanzeigen findet man die billigsten Einrichtungsgegenstände.
Kühlschränke sind die größten Stromfresser im Haushalt. Achten Sie deshalb auf sparsamen Verbrauch. Stellen Sie das Gerät in einem gut belüfteten Raum auf, nicht aber neben einer Wärmequelle, etwa dem Herd, und schützen Sie es vor direkter Sonnenbestrahlung.
Energiesparlampen lohnen sich auf jeden Fall. Um die teuren Glühbirnen in alten Lampen zu schonen, sollten Sie das Licht nicht andauernd brennen lassen.
Standby-Schaltungen grundsätzlich ausschalten. Beim Kochen und Backen Nachwärme von Ofen und Herdplatten nutzen.
In Winternächten die Heizung auf 16 bis 18 Grad zurückstellen. Das spart nicht nur Energie, sondern ist auch gesünder. Wer friert, sollte eine zweite Decke überwerfen. Morgens fünf Minuten Schocklüften und erst dann auf heimelige 22 Grad aufwärmen.
Copyright © in der Verlagsgruppe Random House
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Autoren-Porträt von Lorenz Schröter
Lorenz Schröter, 48, radelte um die Welt, besuchte 113 Länder, bestieg 2 hohe Berge und zog mit 1 Esel durch Deutschland. Er schrieb 2 Opern und 12 Bücher.
Bibliographische Angaben
- Autor: Lorenz Schröter
- 2003, 1, 223 Seiten, teilweise Schwarz-Weiß-Abbildungen, Maße: 15,5 x 22 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Mosaik
- ISBN-10: 3442390567
- ISBN-13: 9783442390564
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