Compliance als Chefsache: Corporate Compliance als Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. Juni 2007
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Corporate Compliance vor dem Hintergrund des Deutschen Corporate Governance Kodex. In der Fassung vom 14. Juni 2007 wird Compliance in den Ziff. 3.4, 4.1.3 und 5.3.2 erstmals ausdrücklich erwähnt. Die...
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Produktinformationen zu „Compliance als Chefsache: Corporate Compliance als Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. Juni 2007 “
Klappentext zu „Compliance als Chefsache: Corporate Compliance als Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. Juni 2007 “
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema Corporate Compliance vor dem Hintergrund des Deutschen Corporate Governance Kodex. In der Fassung vom 14. Juni 2007 wird Compliance in den Ziff. 3.4, 4.1.3 und 5.3.2 erstmals ausdrücklich erwähnt. Die Verankerung von Compliance im Deutschen Corporate Governance Kodex spiegelt die wachsende Bedeutung des sich derzeit in der Wirtschaftspraxis etablierenden Gebiets wieder. Weit über den ursprünglich engen Anwendungsbereich hinaus, wird Compliance dabei als Corporate Compliance unternehmensweit verstanden. Es gilt sowohl die Einhaltung von gesetzlichen als auch unternehmensinternen Vorgaben sicherzustellen. Auf diese Weise sollen materielle wie auch immaterielle Schäden vom Unternehmen abgewandt und auch die Möglichkeit der persönlichen Haftung der Organmitglieder vermieden werden.Angesichts des unterschiedlichen Standes der Umsetzung in den Unternehmen stellt sich auch die Frage, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Einführung konkreter organisatorischer Vorkehrungen für die Unternehmensleitung bestehen kann. Dies soll in der nachfolgenden Ausarbeitung beantwortet werden.
Die Bereiche Corporate Governance, Compliance und Risikomanagement sind stark miteinander verknüpft und spielen bei der strategischen Unternehmensführung eine wesentliche Rolle. Aufgrund der sich fortlaufend ändernden nationalen wie auch internationalen Gesetzeslage und sich wandelnder Anforderungen des Unternehmensumfeldes, wird es für die Schaffung von Wettbewerbsvorteilen und nachhaltigen Unternehmenswerten erforderlich sein, flexibel und kurzfristig auf zukünftige Entwicklungen reagieren zu können. In diesem Zusammenhang wird ein ganzheitlicher Corporate Compliance-Ansatz vorgestellt.
Lese-Probe zu „Compliance als Chefsache: Corporate Compliance als Bestandteil des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 14. Juni 2007 “
Textprobe:Kapitel III, Der Deutsche Corporate Governance Kodex und
161 AktG:
Um die Inhalte des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK, Kodex), deren Bedeutung für die Unternehmenspraxis und mögliche Rechtswirkungen besser einordnen zu können, wird im Folgenden auf die Entstehung sowie auf die Rechtsnatur und die Systematik des Kodex näher eingegangen. Darüber hinaus wirft die Entsprechenserklärung gem.
161 AktG als gesetzliche Flankierung einige Fragen auf. Letztlich spielt die Akzeptanz des Kodex durch die börsennotierten Gesellschaften eine wesentliche Rolle und muss daher genauer betrachtet werden.
1, Entstehung:
Wie bereits erwähnt, wurde im Zuge der internationalen Corporate Governance Bewegung auch in Deutschland das Bedürfnis nach der Schaffung eines vergleichbaren, international anerkannten Regelungswerkes geweckt. Zwar verfügen deutsche börsennotierte Unternehmen aufgrund der unmittelbar einschlägigen Vorschriften des Gesellschafts- und Konzernrechts, des Bilanz-, des Banken- und Versicherungsaufsichts- und des Kapitalmarktrechts sowie der Satzungen der Gesellschaften über gute Voraussetzungen für anspruchsvollen Umgang mit Corporate Governance , jedoch wurden eine mangelnde Transparenz sowie eine mangelnde Ausrichtung der Unternehmensleitung auf Aktionärsinteressen neben einer unzureichenden Unabhängigkeit der Aufsichtsräte und Abschlussprüfer als verbreitete Kritikpunkte an der deutschen Unternehmensverfassung aufgeführt. Gerade das deutsche Aktienmodell weist zudem im internationalen Vergleich durch das duale Führungssystem Besonderheiten auf, die es zu erklären gilt. Darüber hinaus liegt es auch im Eigeninteresse jedes Unternehmens, welches auf internationalen Finanzierungsmärkten im Wettbewerb um Kapital steht, durch Offenlegung der nötigen Information und das Glaubhaftmachen der Befolgung international anerkannter Corporate Governance-Standards das Vertrauen der Investoren zu gewinnen. Eine für das Inland durchgeführte Studie von
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McKinsey von 1999/2000 soll nachgewiesen haben, dass ein maßgeblicher Zusammenhang zwischen einer anspruchsvollen Corporate Governance und einer erhöhten Investitionsbereitschaft in diese Unternehmen besteht.
Fortan beschäftigten sich daher verschiedene Gruppierungen mit diesem Thema. Zunächst bildeten sich zwei private Initiativen. Die sog. (Frankfurter) Grundsatzkommission Corporate Governance unter der Leitung von Uwe H. Schneider trat 1999 zusammen und entwickelte im Jahr 2000, auf Grundlage von durchgeführten international vergleichenden Studien und zahlreichen Gesprächen u.a. mit internationalen institutionellen Anlegern, die sog. Corporate Governance-Grundsätze (Code of Best Practice) für börsennotierte Gesellschaften . Fast zeitgleich veröffentlichte daneben der Berliner Initiativkreis German Code of Corporate Governance (GCCG) seinen Kodexentwurf. Im Gegensatz zu der eher juristischen Ausrichtung der Frankfurter Grundsätze hatte dieser einen stärkeren betriebswirtschaftlichen Bezug. Die vorgelegten Modelle wurden zwar durchweg positiv aufgenommen, das Nebeneinander von zwei verschiedenen Kodizes ist jedoch als problematisch angesehen worden.
Von staatlicher Seite wurden die Anregungen daher durch den Einsatz einer von Bundeskanzler Schröder ebenfalls im Jahr 2000 eingesetzten amtlichen Regierungskommission Corporate Governance - Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts unter der Leitung von Theodor Baums weiter gefördert. Die Kommission erhielt den Auftrag sich mit möglichen Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und -kontrolle zu beschäftigen.
Durch die personelle Zusammensetzung stand sie in engem Zusammenhang mit der Frankfurter Grundsatzkommission.
Ein Jahr später, im Juli 2001, legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor, der Empfehlungen zur Berufung einer weiteren Kodex-Kommission zur Ausarbeitung eines einheitlichen deutschen Corporate Governance Kode
Fortan beschäftigten sich daher verschiedene Gruppierungen mit diesem Thema. Zunächst bildeten sich zwei private Initiativen. Die sog. (Frankfurter) Grundsatzkommission Corporate Governance unter der Leitung von Uwe H. Schneider trat 1999 zusammen und entwickelte im Jahr 2000, auf Grundlage von durchgeführten international vergleichenden Studien und zahlreichen Gesprächen u.a. mit internationalen institutionellen Anlegern, die sog. Corporate Governance-Grundsätze (Code of Best Practice) für börsennotierte Gesellschaften . Fast zeitgleich veröffentlichte daneben der Berliner Initiativkreis German Code of Corporate Governance (GCCG) seinen Kodexentwurf. Im Gegensatz zu der eher juristischen Ausrichtung der Frankfurter Grundsätze hatte dieser einen stärkeren betriebswirtschaftlichen Bezug. Die vorgelegten Modelle wurden zwar durchweg positiv aufgenommen, das Nebeneinander von zwei verschiedenen Kodizes ist jedoch als problematisch angesehen worden.
Von staatlicher Seite wurden die Anregungen daher durch den Einsatz einer von Bundeskanzler Schröder ebenfalls im Jahr 2000 eingesetzten amtlichen Regierungskommission Corporate Governance - Unternehmensführung - Unternehmenskontrolle - Modernisierung des Aktienrechts unter der Leitung von Theodor Baums weiter gefördert. Die Kommission erhielt den Auftrag sich mit möglichen Defiziten des deutschen Systems der Unternehmensführung und -kontrolle zu beschäftigen.
Durch die personelle Zusammensetzung stand sie in engem Zusammenhang mit der Frankfurter Grundsatzkommission.
Ein Jahr später, im Juli 2001, legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor, der Empfehlungen zur Berufung einer weiteren Kodex-Kommission zur Ausarbeitung eines einheitlichen deutschen Corporate Governance Kode
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Autoren-Porträt von Nicola Schmidt
Nicola Schmidt, geboren 1970, Studium der Sozialarbeit in Münster, Arbeit in der Bewährungshilfe, in der Hilfe für Drogenabhängige und mit jungen Rechtsbrechern. Lehrtätigkeiten und Engagement u. a. in der Spurensuche zu Lagern und Todesmärschen im Südharz, in Niedersachsen und Thüringen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Nicola Schmidt
- 2014, Erstauflage, 104 Seiten, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Igel Verlag RWS
- ISBN-10: 3954850559
- ISBN-13: 9783954850556
- Erscheinungsdatum: 27.05.2014
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