Das Erbe der Piasten
Auch die letzten Getreuen, die Friedrich II. von Preußen noch für 'den Großen' halten, schweigen beschämt, wenn es um die Eroberung Schlesiens geht. Hier hat der König ganz offenbar Unrecht getan. Daran ändert auch die spätere heldenhafte Behauptung in den...
Voraussichtlich lieferbar in 3 Tag(en)
versandkostenfrei
Buch (Kartoniert)
49.99 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Das Erbe der Piasten “
Klappentext zu „Das Erbe der Piasten “
Auch die letzten Getreuen, die Friedrich II. von Preußen noch für 'den Großen' halten, schweigen beschämt, wenn es um die Eroberung Schlesiens geht. Hier hat der König ganz offenbar Unrecht getan. Daran ändert auch die spätere heldenhafte Behauptung in den schlesischen Kriegen nichts. Er berief sich zwar auf Rechtsgründe und ließ Gutachten ausarbeiten und veröffentlichen, die ihn rechtfertigen sollten. Diese werden - jedenfalls heute - als allzu bemüht und nicht überzeugend abgetan. Um welche Rechtsgründe geht es dabei im Einzelnen?Schlesien war über Jahrhunderte ein Streitobjekt zwischen Polen, Ungarn und Böhmen. Die Piasten - polnische Könige und später schlesische Herzöge - arrangierten sich in diesem Umfeld und landeten schließlich bei Böhmen. Sie schlossen sich dem luxemburgischen König Johann von Böhmen als Vasallen an, d.h. nach den Regeln des Lehnrechts. Dieses mittelalterliche Rechtsinstitut ist nun ein weites und gewissermaßen vermintes Feld. Es machte den Oberlehnsherrn keinesfalls zum absoluten Herrscher über den Lehnsträger, welcher durchaus eigene Rechte behielt. Konnte er diese Rechte auch vererben und konnte er sie auch über eine Tochter vererben? Bei solchen Fragen kommt es auch darauf an, ob dem Vasallen das Lehen gewährt wurde oder ob er es immer schon besaß und sich nur einem König - oder sonstigen Lehnsherrn - angeschlossen hatte. Der Begriff dafür lautet 'Lehnsauftragung'. Die schlesischen Herzöge hatten ihre Lehen nicht empfangen, sondern nur aufgetragen. Dies konnte ihre Rechtsstellung theoretisch erheblich stärken, auch im Hinblick auf die Vererblichkeit.
So begründeten die brandenburgischen Kurfürsten ihren Anspruch auf die letzten noch piastischen Herzogtümer Liegnitz, Brieg und Wohlau in Niederschlesien. Sie wurden nach dem Aussterben der Piasten von den inzwischen habsburgischen Königen von Böhmen als angeblich heimgefallen eingezogen. Brandenburg wollte dies nicht hinnehmen. Weiterhin: In Oberschlesien hatte ein Markgraf von
... mehr
Brandenburg sich mit - zumindest anfänglicher - Zustimmung des Königs von Böhmen in Jägerndorf angekauft. Sein Nachfolger geriet als in der Region einflussreicher Protestant dann bei der Gegenreformation zwischen die Fronten des beginnenden Dreißigjährigen Kriegs. Unter dem Vorwand des Hochverrats wurde er in die Reichsacht getan und enteignet. Dabei blieb es auch nach dem Westfälischen Frieden, obwohl doch fast alle protestantischen Territorien wieder hergestellt wurden.
Diese Ereignisse liegen 1740 schon lange zurück, aber vergessen waren sie nie - weder in Berlin noch in Wien. Über die brandenburgischen Ansprüche wurde ebenfalls verhandelt: Es wurden Entschädigungen angeboten, nicht angenommen oder wieder zurückgenommen. Dabei wurden auch die brandenburgischen Anwartschaften auf Jülich und Berg und Ostfriesland einbezogen. Die Frage einer Verjährung oder Verwirkung spielte eine Rolle und vor allem die Pragmatische Sanktion. War Preußen durch sie gebunden oder nicht? Diesen im Ganzen unlösbaren Knoten schlägt der König militärisch durch, ohne jedoch die Diskussion zu beenden. Im Gegenteil: Er eröffnet sie erneut durch juristisch-historische Gutachten, auf die repliziert und dann wieder dupliziert wird. Was sind dabei die Argumente? Dies ist der Gegenstand des vorliegenden Essays.
Es ist dabei nicht die Rede von den deutschen Angriffskriegen gegen Polen, von den deutschen Kriegsverbrechen in Polen, von dem neuen Polen, von der deutsch-polnischen Freundschaft und der nunmehr endlich für alle Zeiten hergestellten großen Gerechtigkeit. Dem König eine Art Political Correctness anzudichten und ihn vor dem Urteil unserer Schulbuchkonferenzen, Untersuchungsausschüsse und Ethikräte passieren zu lassen - diesen Versuch unternimmt der Verfasser durchaus nicht.
Diese Ereignisse liegen 1740 schon lange zurück, aber vergessen waren sie nie - weder in Berlin noch in Wien. Über die brandenburgischen Ansprüche wurde ebenfalls verhandelt: Es wurden Entschädigungen angeboten, nicht angenommen oder wieder zurückgenommen. Dabei wurden auch die brandenburgischen Anwartschaften auf Jülich und Berg und Ostfriesland einbezogen. Die Frage einer Verjährung oder Verwirkung spielte eine Rolle und vor allem die Pragmatische Sanktion. War Preußen durch sie gebunden oder nicht? Diesen im Ganzen unlösbaren Knoten schlägt der König militärisch durch, ohne jedoch die Diskussion zu beenden. Im Gegenteil: Er eröffnet sie erneut durch juristisch-historische Gutachten, auf die repliziert und dann wieder dupliziert wird. Was sind dabei die Argumente? Dies ist der Gegenstand des vorliegenden Essays.
Es ist dabei nicht die Rede von den deutschen Angriffskriegen gegen Polen, von den deutschen Kriegsverbrechen in Polen, von dem neuen Polen, von der deutsch-polnischen Freundschaft und der nunmehr endlich für alle Zeiten hergestellten großen Gerechtigkeit. Dem König eine Art Political Correctness anzudichten und ihn vor dem Urteil unserer Schulbuchkonferenzen, Untersuchungsausschüsse und Ethikräte passieren zu lassen - diesen Versuch unternimmt der Verfasser durchaus nicht.
... weniger
Lese-Probe zu „Das Erbe der Piasten “
Textprobe:Kapitel 3, Die Schriftsätze:
Am 6. Januar 1741 kommt das von Friedrich in Auftrag gegebene ausführliche Rechtsgutachten des Kanzlers Ludewig von der Universität Halle heraus. Es trägt den Titel: 'Rechtsgegründetes Eigenthum des Königlichen Churhauses Preussen und Brandenburg auf die Herzogthümer Jägerndorf, Liegnitz, Brieg, Wohlau und zugehörige Herrschaften in Schlesien'. Es scheint zunächst einen guten Eindruck zu machen. Professor Johann Peter Ludewig, später von Ludewig, ist eine durchaus umstrittene Figur. Er ist eine der tragenden Säulen der 1694 gegründeten brandenburgisch-preußischen Landesuniversität Halle, ebenso wie die Rechtsprofessoren Stryk, Thomasius, der Philosoph Christian Wolf und Ludewigs Konkurrent auf dem Gebiet des ius publicum Nikolaus Hieronymus Gundling. Dieser letztere wird noch heute höher geschätzt als Ludewig; er ist übrigens der Bruder des unglücklichen Hofnarren Friedrich Wilhelms I., Jacob Paul von Gundling. Ludewig wird vorgeworfen, er habe die Fülle des historischen Materials zum Vorteil Brandenburg-Preußens tendenziös dargestellt. Dagegen sei Gundling objektiv verfahren; er sei kaiserfreundlicher aufgetreten. Ludewig und Gundling seien auch persönlich verfeindet gewesen. Nun, das mag alles sein; allerdings erklärt Gundling sich gegen die Pragmatische Sanktion. Gundling stirbt 1729. Er kann also Ludewigs Rechtsgegründetes Eigenthum nicht mehr kritisieren. Aus dem noch unter Gundlings Namen von 1747 bis 1750 in 'Franckfurth' und Leipzig erschienenen 5 Bänden 'Ausführlicher Discours über den vormaligen und itzigen Zustand der deutschen Churfürsten-Staaten' mit den Ergänzungen durch einen nicht genannten Herausgeber könnte als Gundlings Auffassung also nur herangezogen werden, was die Ereignisse, Entwicklungen und Veröffentlichungen bis zu seinem Tode betrifft. Ludewigs Rechtsgegründetes Eigenthum ist in der Tat, was es sein soll: eine Streitschrift, wie sie ohne Tendenz nicht möglich und beabsichtigt ist, durchaus für das
... mehr
Haus Brandenburg und durchaus gegen die habsburgischen Kaiser. Und was nur ihr nur irgend entgegnet werden kann, auch was die 'Kaiserfreundlichkeit' betrifft, das besorgen dann weitgehend die Verfasser der österreichischen Schriftsätze. Allerdings geht es nicht um die habsburgischen Kaiser, also um die Oberhäupter des Reichs, sondern um habsburgische Hausmachtinteressen.
Zur Ergänzung des Rechtsgegründetem Eigenthum wird im Februar 1741 die von Cocceji verfasste 'Nähere Ausführung des in den natürlichen und Reichsrechten gegründeten Eigenthums des Königl. Churhauses Preussen und Brandenburg auf die schlesischen Herzogthümer Jägerndorf, Liegnitz, Brieg, Wohlau etc. und zugehörige Herrschaften' veröffentlicht. Samuel von Cocceji, Sohn eines Professors an der Universität Frankfurt (Oder), letztlich aus einer Bremer Familie Koch stammend, ist der spätere Reformer der preußischen Justiz. Zu dem Entwurf der näheren Ausführung bemerkt der König : '... je l'ai trouvé solide et propre pour amuser le public, principalement en Allemagne, en Holande, et partout où l'esprit des demonstrations juridiques règne'.
Im März 1741 erscheint die Gegenschrift: 'Eines treuliebenden Schlesiers A. C. Gedanken über das Preussisch-Brandenburgische Rechts-Gegründete Eigenthum auf Jägerndorf, Liegnitz, Brieg und Wohlau etc. etc. in Schlesien'.
Ebenfalls im März 1741 wird in Wien die 'Actenmässige und Rechtliche Gegen-Information Ueber das ohnlängst in Vorschein gekommene sogenannte Rechtsgegründete Eigenthum des Chur-Hauses Brandenburg Auf die Herzogthümer, und Fürstenthümer Jägerndorff, Liegnitz, Brieg, Wohlau, Und zugehörige Herrschaften. In Schlesien. Anno 1741' veröffentlicht. Als Verfasser gelten Baron Bartenstein oder Hofrath von Kannegießer. Der sachliche Ton der Schrift vermindert den Eindruck der preußischen Deduktion und gewinnt der österreichischen Sache im Reich und an den ausländischen Höfen Freunde. D
Zur Ergänzung des Rechtsgegründetem Eigenthum wird im Februar 1741 die von Cocceji verfasste 'Nähere Ausführung des in den natürlichen und Reichsrechten gegründeten Eigenthums des Königl. Churhauses Preussen und Brandenburg auf die schlesischen Herzogthümer Jägerndorf, Liegnitz, Brieg, Wohlau etc. und zugehörige Herrschaften' veröffentlicht. Samuel von Cocceji, Sohn eines Professors an der Universität Frankfurt (Oder), letztlich aus einer Bremer Familie Koch stammend, ist der spätere Reformer der preußischen Justiz. Zu dem Entwurf der näheren Ausführung bemerkt der König : '... je l'ai trouvé solide et propre pour amuser le public, principalement en Allemagne, en Holande, et partout où l'esprit des demonstrations juridiques règne'.
Im März 1741 erscheint die Gegenschrift: 'Eines treuliebenden Schlesiers A. C. Gedanken über das Preussisch-Brandenburgische Rechts-Gegründete Eigenthum auf Jägerndorf, Liegnitz, Brieg und Wohlau etc. etc. in Schlesien'.
Ebenfalls im März 1741 wird in Wien die 'Actenmässige und Rechtliche Gegen-Information Ueber das ohnlängst in Vorschein gekommene sogenannte Rechtsgegründete Eigenthum des Chur-Hauses Brandenburg Auf die Herzogthümer, und Fürstenthümer Jägerndorff, Liegnitz, Brieg, Wohlau, Und zugehörige Herrschaften. In Schlesien. Anno 1741' veröffentlicht. Als Verfasser gelten Baron Bartenstein oder Hofrath von Kannegießer. Der sachliche Ton der Schrift vermindert den Eindruck der preußischen Deduktion und gewinnt der österreichischen Sache im Reich und an den ausländischen Höfen Freunde. D
... weniger
Bibliographische Angaben
- Autor: Manfred Hartung
- 2015, Erstauflage, 156 Seiten, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: disserta
- ISBN-10: 3959350341
- ISBN-13: 9783959350341
- Erscheinungsdatum: 04.06.2015
Kommentar zu "Das Erbe der Piasten"
0 Gebrauchte Artikel zu „Das Erbe der Piasten“
Zustand | Preis | Porto | Zahlung | Verkäufer | Rating |
---|
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Das Erbe der Piasten".
Kommentar verfassen