Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube.
Verfassungsrechtlicher Schutz der Informationsintermediäre und ihrer Nutzer durch die Medienfreiheiten.
Die Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Vielmehr gestalten sie die technischen Plattformen und schaffen damit Kommunikationsräume. Innerhalb dieser Räume hat nun jeder die Möglichkeit, seine...
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Produktinformationen zu „Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube. “
Die Informationsintermediäre sind weder klassische Inhaltsanbieter noch rein technische Vermittler. Vielmehr gestalten sie die technischen Plattformen und schaffen damit Kommunikationsräume. Innerhalb dieser Räume hat nun jeder die Möglichkeit, seine Inhalte an die Öffentlichkeit zu richten. Die Arbeit untersucht, inwieweit die Informationsintermediäre und die aktiven Nutzer von den Medienfreiheiten des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG geschützt werden.
Klappentext zu „Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube. “
»Communication with Facebook, Twitter & YouTube. Constitutional Protection of Social Media and its Users by Freedom of Media«Social media are neither classic content providers nor purely technical providers. Moreover, they shape technical platforms and create a space for communication. Within this space anyone has the opportunity to direct content to the public. This work examines in how far social media and its active users are protected by media freedom.
Inhaltsverzeichnis zu „Kommunikation auf Facebook, Twitter & YouTube. “
1. EinführungBegriff des Informationsintermediärs - Bedeutung der Informationsintermediäre für den Kommunikationsprozess - Relevanz des Themas, Problemlage und Forschungsfragen - Stand in der Rechtsprechung und Literatur - Gang der Untersuchung
2. Darstellung des Untersuchungsgegenstandes
Facebook - Twitter - YouTube - Fazit
3. Gegenüberstellung von klassischen Medienanbietern und Plattformanbietern sowie deren Nutzern
Klassische Medienunternehmen - Plattformanbieter - Nutzer
4. Verfassungsrechtlicher Rahmen
Verhältnis des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG zu Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG - Verhältnis der Gewährleistungen des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG zueinander - Die Begriffsmerkmale massenkommunikativer Gewährleistungen - Schutzumfang des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG: Die Erbringung eines eigenen inhaltlichen Beitrags als Anknüpfungspunkt
5. Europarechtliche Vorgaben
Vorgaben des Art. 10 EMRK - Vorgaben des Art. 11 GrCh
6. Schutz der Kommunikation auf Facebook, Twitter und YouTube durch die Medienfreiheiten
Medienfreiheiten des aktiven Nutzers - Medienfreiheiten von Facebook, Twitter und YouTube als Intermediäre
7. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse
Literatur- und Sachverzeichnis
Autoren-Porträt von Samira Tief
Samira Tief hat an der Universität Rostock studiert und ihr 1. Staatsexamen erlangt. Im Anschluss hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Rostock am Lehrstuhl von Prof. Dr. Hubertus Gersdorf für Kommunikationsrecht und Öffentliches Recht gearbeitet. Ihr Referendariat hat sie im Landgerichtsbezirk Potsdam abgeleistet. Mittlerweile ist sie als Richterin im Land Brandenburg tätig.
Bibliographische Angaben
- Autor: Samira Tief
- 2020, 163 Seiten, Maße: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428158407
- ISBN-13: 9783428158409
- Erscheinungsdatum: 07.02.2020
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