Soziale Arbeit in der Krebstherapie: Ihre Möglichkeiten und Grenzen zwischen Psychoonkologie und Körper(psycho)therapie
Die Diagnose Krebs ändert das Leben Betroffener fundamental. Häufig beginnt mit ihr, zusätzlich zur körperlichen Belastung, der Sturz in eine schwere psychosoziale Krise. Der Autor, im Alter von 26 Jahren selbst mit der unheilvollen (Fehl!-)Diagnose...
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Produktinformationen zu „Soziale Arbeit in der Krebstherapie: Ihre Möglichkeiten und Grenzen zwischen Psychoonkologie und Körper(psycho)therapie “
Klappentext zu „Soziale Arbeit in der Krebstherapie: Ihre Möglichkeiten und Grenzen zwischen Psychoonkologie und Körper(psycho)therapie “
Die Diagnose Krebs ändert das Leben Betroffener fundamental. Häufig beginnt mit ihr, zusätzlich zur körperlichen Belastung, der Sturz in eine schwere psychosoziale Krise. Der Autor, im Alter von 26 Jahren selbst mit der unheilvollen (Fehl!-)Diagnose konfrontiert, nahm seine eigenen Erfahrungen aus dieser Zeit zum Anlass, intensiv nach Möglichkeiten und Grenzen seiner Profession in der Behandlung von Krebspatienten zu suchen. Dabei fokussierte er gezielt Ansätze, die den Körper als, von der postmodernen Dominanz des Kognitiven unabhängigeres, Medium in die Rehabilitation einbeziehen. Nach einem einleitenden Blick auf den Status Quo der onkologischen, neurowissenschaftlichen, körperpsychotherapeutischen und sozialmedizinischen Forschung verschafft Hentschke einen differenzierten Einblick in die medizinische, psychodynamische und rechtliche Situation von Krebspatienten vor und während der Therapie. Vor dem Anspruch einer bestmöglichen Förderung der Lebensqualität Betroffener konkretisiert er die Bedingungen patientenorientierter Kooperation zwischen Sozialarbeit und Gesundheitssystem, um abschließend am Beispiel der Tanztherapie zu verdeutlichen, wie diese praktisch gelingen kann.
Lese-Probe zu „Soziale Arbeit in der Krebstherapie: Ihre Möglichkeiten und Grenzen zwischen Psychoonkologie und Körper(psycho)therapie “
Textprobe:Kapitel 3, Rehabilitation von Krebspatienten als Handlungsfeld Sozialer Arbeit:
3.1, Rechtliche Grundlage und wirtschaftliche Bedeutung der Rehabilitation als Handlungsfeld Sozialer Arbeit:
Um die Möglichkeiten und Grenzen Sozialer Arbeit im Bereich der Rehabilitation krebskranker Menschen zu analysieren, ist es zunächst notwendig, den Begriff der Rehabilitation etwas eingehender zu differenzieren.
Als gesetzliche Grundlage einer Sozialen Arbeit im Bereich der Rehabilitation sind die
1 und 4 SGB IX von zentraler Bedeutung: Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen. Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern, Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug anderer Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern, die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend den Neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie eine möglichst selbständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Daraus geht hervor, dass formal zwischen einer medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation unterschieden wird, diese faktisch jedoch als einheitlicher bzw. funktional und institutionell ineinandergreifender Prozess zu verstehen
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ist. Der Gesetzgeber bewilligt nach oben genannten Rechtsbestimmungen alle erforderlichen Sozialleistungen zur Beseitigung, Minderung und Prävention der Verschlimmerung einer Erkrankung, um so die Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe des Patienten zu fördern bzw. dessen bestehenden oder drohenden Benachteiligungen entgegenzuwirken. Hintergrund dieser Regelungen ist der Anspruch des Staates, einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit des Erkrankten oder dessen Pflegebedürftigkeit vorzubeugen bzw. deren Folgekosten (dieser oder weiterer Sozialleistungen) zu minimieren. Aus dem Wortlaut geht jedoch auch hervor, dass der Gesetzgeber explizit darauf hinweist, die rehabilitativen Leistungen an den Neigungen und Fähigkeiten des Patienten auszurichten und dessen persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördern (vgl. SGB IX
4), was Krebspatienten demnach sowohl den Anspruch auf Leistungen zur Krankheits- als auch zur Lebensbewältigung und somit das Recht auf Unterstützung bzw. Versorgung durch psychosoziale Dienste einräumt.
Nach der Ottawa-Charta können Menschen (...) ihr Gesundheitspotential nur dann weitestgehend entfalten, wenn sie auf die Faktoren, die ihre Gesundheit beeinflussen, auch Einfluss nehmen können . Das wird ihnen in erster Linie durch den Erwerb sozialer Kompetenz, sozialer und kultureller Teilhabe sowie durch die Befähigung zur individuellen Selbstbestimmung, -verantwortung und -aktivierung ermöglicht. In diesem Rahmen werden für eine psychosozialtherapeutische Arbeit mit Krebspatienten insbesondere die heilpädagogischen Leistungs- und Hilferegelungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben nach den
55-58 SGB IX und zur Wiedereingliederungshilfe nach den
53-58 SGB XII relevant. Besonders letztere sollen gewährleisten, dass die im Verlauf der Rehabilitation ermöglichten bzw. aktivierten Kompetenzen und Potenziale des erkrankten Menschen dauerhaft sichergestellt werden können. Dem Anspru
4), was Krebspatienten demnach sowohl den Anspruch auf Leistungen zur Krankheits- als auch zur Lebensbewältigung und somit das Recht auf Unterstützung bzw. Versorgung durch psychosoziale Dienste einräumt.
Nach der Ottawa-Charta können Menschen (...) ihr Gesundheitspotential nur dann weitestgehend entfalten, wenn sie auf die Faktoren, die ihre Gesundheit beeinflussen, auch Einfluss nehmen können . Das wird ihnen in erster Linie durch den Erwerb sozialer Kompetenz, sozialer und kultureller Teilhabe sowie durch die Befähigung zur individuellen Selbstbestimmung, -verantwortung und -aktivierung ermöglicht. In diesem Rahmen werden für eine psychosozialtherapeutische Arbeit mit Krebspatienten insbesondere die heilpädagogischen Leistungs- und Hilferegelungen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben nach den
55-58 SGB IX und zur Wiedereingliederungshilfe nach den
53-58 SGB XII relevant. Besonders letztere sollen gewährleisten, dass die im Verlauf der Rehabilitation ermöglichten bzw. aktivierten Kompetenzen und Potenziale des erkrankten Menschen dauerhaft sichergestellt werden können. Dem Anspru
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Bibliographische Angaben
- Autor: Patrick Hentschke
- 2015, Erstauflage, 84 Seiten, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Diplomica
- ISBN-10: 3959345216
- ISBN-13: 9783959345217
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